Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10889
OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99 (https://dejure.org/1999,10889)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.10.1999 - 8 U 91/99 (https://dejure.org/1999,10889)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 8 U 91/99 (https://dejure.org/1999,10889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 635 BGB ; § 638 Abs. 1 BGB
    Verlegung einer Drainage ; Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik; Verstoß gegen eine DIN-Norm ; Beginn der Verjährungsfrist; Verschweigen eines Mangels ; Offenbarungspflichtiger Mangel ; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung einer Drainage ; Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik; Verstoß gegen eine DIN-Norm ; Beginn der Verjährungsfrist; Verschweigen eines Mangels ; Offenbarungspflichtiger Mangel ; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    30jährige Gewährleistung: Arglistig verschwiegener Mangel - Organisationsverschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor? (IBR 2000, 117)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99
    Arglist setzte voraus, daß der Beklagte einerseits Kenntnis von dem Mangel, andererseits aber auch Kenntnis von den tatsächlichen Umständen gehabt hätte, die seine Offenbarungspflicht gegenüber den Eheleuten Uhle begründet hätten (vgl. Staudinger-Peters, aaO, § 638 Rdn. 30; BGH NJW 1992, 1754).

    - Demgegenüber wird der Unternehmer vorzutragen haben, wie er seinen Betrieb im einzelnen organisiert hatte, um den Herstellungsprozeß zu überwachen und das Werk vor Ablieferung zu überprüfen" (so BGH NJW 1992, 1754 f.).

    Ein Verstoß gegen diese DIN-Norm läßt sich nicht dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 1992, 1754 f.) gleichsetzen, bei dem die Pfetten eines eingestürzten Flachdaches nicht ausreichend auf den in die Giebelwand eingebauten Konsolen auflagen und bei dem die in die Pfetten eingelassenen Eisenschlaufen überdies die aus dem Konsolen herausstehenden Dorne nicht erfaßt hatten.

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99
    Vielmehr müssen die anerkannten Regeln der Technik stets in der Wissenschaft anerkannt und damit theoretisch richtig sein und sich überdies in der Praxis restlos durchgesetzt haben (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rdn. 1459 ff.; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Auflage, § 4 VOB/B Rdn. 150 ff.; BGH BauR 1998, 872, 873) [BGH 14.05.1998 - VII ZR 184/97] .
  • OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05

    Haftung des Werkunternehmers für wegen mangelhafter Organisation nicht entdeckter

    In der Praxis ist der Ausnahmetatbestand daher nur von geringer Bedeutung, soweit nicht die besonders dargestellten Mängel vorliegen ( BGH NJW 2005, 893 [ 894 ]; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 [ 111 ]; Brandenburgisches OLG BauR 1999, 1191 [ 1193f ]; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 37; zur Relevanz der Rechtsprechungsgrundsätze im neuen Werkvertragsrecht Erman - Schwenker, BGB, 11. Auflage, § 639 RdNr. 5; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, RdNr. 2333 - 2336; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 134 ]; Schudnagies NJW 2002, 396 [ 400 ]; teilweise abweichend Bamberger / Roth - Voit, BGB, 1. Auflage, § 639 RdNr. 6, wonach die Arglisthaftung erst bei einer groben Verletzung der Organisationspflicht anwendbar sein soll; a.A. Rutkowsky NJW 1993, 1748 ).
  • OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12

    Abdichtungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

    Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00

    Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (BGH, BauR 1992, 500; OLG Braunschweig, BauR 2000, 109 (111)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht